Technische Abnahmen nach Baurecht

Technische Prüfungen nach Baurecht


Wie jedes Auto regelmäßig zur Hauptuntersuchung muss, müssen auch die technischen Anlagen in Sonderbauten zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Wirksamkeit einer regelmäßigen Kontrolle, nicht nur durch Sachkundige (im Zuge der Wartung), sondern auch durch Sachverständige unterzogen und beurteilt werden.


Sonderbauten sind alle Gebäude die gemäß Baurecht einer besonderen Art und Nutzung unterliegen.
Des Weiteren gelten folgende Einrichtungen als Sonderbauten:

- Versammlungsstätten

- Verkaufsstätten

- Krankenhäuser, Heime und
  Beherbergungsstätten

- Hochhäuser

- Mittel- und Großgaragen

- allgemein- und berufsbildende Schulen

- Hallenbauten für gewerbliche oder

  industrielle Betriebe
- Messebauten und Abfertigungsgebäude

  von Flughäfen und Bahnhöfen


Als Grundlage der baurechtlichen Prüfungen dienen die Vorschriften der Bauordnungen, Sonderbauverordnungen und Prüfverordnungen der Bundesländer. Der beigefügten Tabelle sind die Prüffristen für NRW zu entnehmen. 
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für die
Prüfungen in anderen Bundesländern zur Verfügung.

Die farblich gekennzeichneten Fachbereiche werden durch unser Büro abgedeckt.

Für die Prüfungen der übrigen Fachgebiete vermitteln wir Ihnen gerne Prüfsachverständige unserer Partner-Büros.

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