Wie jedes Auto regelmäßig zur Hauptuntersuchung muss, müssen auch die
technischen Anlagen in Sonderbauten
zur Gewährleistung der
Betriebssicherheit und Wirksamkeit
einer regelmäßigen Kontrolle, nicht nur durch Sachkundige (im Zuge der Wartung), sondern auch durch Sachverständige unterzogen und beurteilt werden.
Sonderbauten
sind alle Gebäude die gemäß Baurecht einer besonderen Art und Nutzung unterliegen.
Des Weiteren gelten folgende Einrichtungen als Sonderbauten:
- Versammlungsstätten
- Verkaufsstätten
- Krankenhäuser, Heime und
Beherbergungsstätten
- Hochhäuser
- Mittel- und Großgaragen
- allgemein- und berufsbildende Schulen
- Hallenbauten für gewerbliche oder
industrielle Betriebe
- Messebauten und Abfertigungsgebäude
von Flughäfen und Bahnhöfen
Als Grundlage der baurechtlichen Prüfungen dienen die Vorschriften der Bauordnungen, Sonderbauverordnungen und Prüfverordnungen der Bundesländer.
Der beigefügten Tabelle sind die
Prüffristen für NRW
zu entnehmen.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für die
Prüfungen in anderen Bundesländern zur Verfügung.
Die farblich gekennzeichneten Fachbereiche werden durch unser Büro abgedeckt.
Für die Prüfungen der übrigen Fachgebiete vermitteln wir Ihnen gerne Prüfsachverständige unserer Partner-Büros.
Steinsweg 25
44149 Dortmund
Mo. - Do.: 7:30 Uhr - 16:45 Uhr
Freitags: 7:30 Uhr - 13:45 Uhr
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.
Logodesign:
A. Bornemann, 2020